>> House of PM: 

Einwilligungserklärung für die Speicherung meiner Bewerberdaten

Ich willige ein, dass

  • House of PM GmbH (kurz: HoPM) meine personenbezogenen Daten, die ich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mitgeteilt habe („Bewerbungsdaten“), über das Ende des konkreten Bewerbungsverfahrens hinaus in dem so genannten Talent-Pool für eine Zeit von 12 Monaten speichert;
  • HoPM diese Daten nutzen darf, um mich später zu kontaktieren, falls ich für eine Stelle bei HoPM in Betracht kommen sollte, und mich über passende Stellenangebote informiert;
  • HoPM mich rechtzeitig vor Ablauf der 12 Monate kontaktieren und nachfragen darf, ob meine Daten zu vorgenannten Zwecken für weitere 12 Monate im Talent-Pool verbleiben dürfen.

 

Stimme ich einer Verlängerung nicht zu, werden die Bewerbungsdaten nach Ablauf der 12 Monate automatisch aus dem Talent-Pool gelöscht.

Zu den Bewerbungsdaten können alle Informationen gehören, die ich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mitgeteilt habe (z.B. in Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Interviews, Fragebögen und ähnliche Dokumente). Soweit „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ im Sinne von Art. 9 DSGVO enthalten sind (z.B. Angaben über eine etwaige Schwerbehinderteneigenschaft oder ein Foto, das meine ethnische Herkunft erkennen lässt), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Daten.

Weiterhin gilt die Einwilligung für Daten zu meinen Tätigkeiten und meiner Qualifikation, die allgemein zugänglich sind und im Bewerbungsverfahren gesammelt wurden, zum Beispiel über berufliche soziale Netzwerke.

Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig und hat keine Auswirkungen auf meine Chancen im ursprünglichen Bewerbungsverfahren.

Ich weiß, dass ich meine Einwilligung jederzeit gegenüber HoPM widerrufen kann, zum Beispiel durch eine Email an hr@hopm.eu. Ein Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf aufgrund der Einwilligung erfolgten Datenverarbeitung.

Wenn ich keine Einwilligung erteile oder meine Einwilligung widerrufe, werden meine Daten gelöscht, wenn sie für ein etwaiges laufendes Bewerbungsverfahren nicht mehr benötigt werden.

 

Besteht ein berechtigtes Interesse, das der unmittelbaren Löschung der Daten entgegensteht, werden meine Daten unmittelbar nach Wegfall dieses Interesses gelöscht. Dieses berechtigte Interesse kann zum Beispiel die Beweispflicht durch ein Verfahren nach dem AGG sein. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 f der DSGVO.